ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DJ HOLLICHECK – HOLGER HARP
(Stand 2026)
1.
- Vertragspartner
Der Kunde / Veranstalter schließt ein Geschäftsverhältnis mit
Holger Harp (DJ Hollicheck), nachfolgend „DJ“ genannt.
Der DJ verpflichtet sich, seine Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot mündlich, schriftlich oder über ein Online-Buchungsformular bestätigt. Nach Bestätigung des Angebots ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
2.
- Anmeldung der Veranstaltung
Der Auftraggeber versichert, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß bei allen zuständigen Behörden angemeldet wurde und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Eventuell anfallende Gebühren, insbesondere GEMA-Gebühren für Musiknutzung, sind vom Veranstalter zu tragen.
Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern sind in der Regel GEMA-frei.
3.
- Leistungsumfang und Durchführung
Der DJ verpflichtet sich, die Veranstaltung musikalisch entsprechend der vorherigen Absprache zu gestalten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Buchungsvertrag.
Der DJ ist in der Gestaltung seines Programms grundsätzlich frei. Musikwünsche des Auftraggebers sowie der Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern diese zum Ablauf und zur Stimmung der Veranstaltung passen.
4.
- Rücktritt vom Vertrag / Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ist möglich. Es gelten folgende Stornogebühren:
Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage):
30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
75 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:
90 % der vereinbarten Gage
Bei Absage am Veranstaltungstag, nach Abfahrt des DJs aus Neumünster oder bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung wird die vereinbarte Gage zu 100 % berechnet.
Die Stornoregelung gilt auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung.
Sollte eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Verbote oder höherer Gewalt nicht stattfinden dürfen, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Lösung (z.B. Terminverschiebung).
5.
- Rücktritt durch den DJ
Kann der DJ aus selbstverschuldeten Gründen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) verhindert sein, bemüht er sich nach Möglichkeit um gleichwertigen Ersatz. Eine Garantie für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht.
In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten.
6.
- Haftung
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik des DJs, die durch ihn selbst oder durch seine Gäste verursacht werden.
Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Veranstalter, sofern diese nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJs verursacht wurden.
Wird Technik vom Veranstalter oder vom Betreiber der Location gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für Schäden durch Bedienungsfehler.
Der DJ übernimmt keine Haftung für mögliche Gehörschäden bei Gästen oder Personal. Insbesondere bei Kindern ist ein ausreichender Abstand zu Lautsprechern einzuhalten.
7.
- Auf- und Abbau / Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt eine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsort sowie einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung. Andernfalls können Parkkosten in Rechnung gestellt werden.
Der Aufbau der Technik muss spätestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein.
Der Auftraggeber stellt folgende Voraussetzungen sicher:
*
- zwei getrennte 230V-Schuko-Stromanschlüsse *
- ausreichend Platz für DJ-Pult und Technik *
- sichere und trockene Stellfläche
Die Technik darf ausschließlich vom DJ oder von ihm beauftragten Personen bedient werden.
Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Der DJ-Arbeitsplatz muss trocken sein und eine Mindesttemperatur von 10°C gewährleisten.
8.
- Verpflegung
Der Auftraggeber stellt dem DJ während der Veranstaltung alkoholfreie Getränke sowie eine angemessene Verpflegung zur Verfügung.
Sollte dies nicht möglich sein, können entsprechende Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
9.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Neumünster.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
© DJ Hollicheck – Holger Harp